{"id":3587,"date":"2021-06-10T16:13:18","date_gmt":"2021-06-10T14:13:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/immobilien-notar\/?p=3587"},"modified":"2022-11-05T19:20:36","modified_gmt":"2022-11-05T18:20:36","slug":"gemeinsamen-immobilien-in-einer-scheidungsfolgenvereinbarung-beruecksichtigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.immobilien-kaufen-frankfurt.de\/fachbeitraege-publikationen\/gemeinsamen-immobilien-in-einer-scheidungsfolgenvereinbarung-beruecksichtigen\/","title":{"rendered":"Gemeinsame Immobilien in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ber\u00fccksichtigen"},"content":{"rendered":"
Wenn sich langj\u00e4hrige Ehepaare trennen, gibt es meist viel zu kl\u00e4ren. Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung k\u00f6nnen Eheleute, die sich getrennt haben, die Ehefolgen fr\u00fchzeitig einvernehmlich regeln. Dies gilt in besonderem Ma\u00dfe auch f\u00fcr gemeinsamen Immobilienbesitz.<\/p>\n
<\/p>\n
In der Verm\u00f6gensauseinandersetzung von Ehegatten sind gemeinsam erworbene Immobilien h\u00e4ufig ein gewichtiger Punkt. Durch das Abfassen einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar k\u00f6nnen Sie hier fr\u00fchzeitig Klarheit geschaffen.<\/p>\n
Als Notare in Frankfurt er\u00f6rtern wir gemeinsam mit Ihnen diese Punkte und legen die bestm\u00f6gliche Regelung im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung fest.<\/p>\n
Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen in der Scheidungsfolgenvereinbarung auch weitere Absprachen getroffen werden. So l\u00e4sst sich bereits vor dem Scheidungsurteil die G\u00fctertrennung vereinbaren. Auch Fragen zum Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, zum nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und Regelungen zu Zugewinnausgleichsanspr\u00fcchen k\u00f6nnen bereits einvernehmlich geregelt werden. Das spart Zeit und Kosten im sp\u00e4teren Scheidungsverfahren.<\/p>\n
Ausf\u00fchrlichere Informationen finden Sie in einem Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff auf der Homepage unseres Notariats:<\/p>\n