{"id":3587,"date":"2021-06-10T16:13:18","date_gmt":"2021-06-10T14:13:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.selzer-reiff.de\/immobilien-notar\/?p=3587"},"modified":"2022-11-05T19:20:36","modified_gmt":"2022-11-05T18:20:36","slug":"gemeinsamen-immobilien-in-einer-scheidungsfolgenvereinbarung-beruecksichtigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.immobilien-kaufen-frankfurt.de\/fachbeitraege-publikationen\/gemeinsamen-immobilien-in-einer-scheidungsfolgenvereinbarung-beruecksichtigen\/","title":{"rendered":"Gemeinsame Immobilien in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ber\u00fccksichtigen"},"content":{"rendered":"

Wenn sich langj\u00e4hrige Ehepaare trennen, gibt es meist viel zu kl\u00e4ren. Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung k\u00f6nnen Eheleute, die sich getrennt haben, die Ehefolgen fr\u00fchzeitig einvernehmlich regeln. Dies gilt in besonderem Ma\u00dfe auch f\u00fcr gemeinsamen Immobilienbesitz.<\/p>\n

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In der Verm\u00f6gensauseinandersetzung von Ehegatten sind gemeinsam erworbene Immobilien h\u00e4ufig ein gewichtiger Punkt. Durch das Abfassen einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar k\u00f6nnen Sie hier fr\u00fchzeitig Klarheit geschaffen.<\/p>\n