24.07.2025

Immobilienkauf ohne Trauschein

Der Traum vom gemeinsamen Eigenheim verbindet viele Paare. Doch für Unverheiratete lauern beim Immobilienkauf zahlreiche rechtliche und finanzielle Fallstricke, die schnell zum Albtraum werden können.

Ein neuer Ratgeber von Notarin Bettina Selzer beleuchtet umfassend, warum gerade Paare ohne Trauschein besonders sorgfältig planen und sich absichern sollten, wenn sie zusammen eine Immobilie erwerben möchten.

Rechtlicher Rahmen: Paare ohne Trauschein sind rechtlich Fremde

Unverheiratete Partner gelten vor dem Gesetz nicht als Einheit, sondern als unabhängige Einzelpersonen. Das bedeutet:

  • Kein gesetzliches Erbrecht oder Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
  • Keine automatische Vertretung in Notfällen
  • Kein gemeinsames Vermögen, jeder bleibt Eigentümer seines Anteils
  • Keine gesetzliche Regelung zur Vermögensaufteilung bei Trennung

Ohne vertragliche Regelung kann ein Partner im schlimmsten Fall nach dem Tod des anderen sogar von dessen Erben aus dem gemeinsamen Zuhause verdrängt werden. Der Beitrag benennt typische Fallstricke wie einseitigen Grundbucheintrag, fehlenden Partnerschaftsvertrag oder ungleiche Haftung bei gemeinsamen Darlehen und erklärt, wie diese durch rechtzeitige Planung vermieden werden können.

Eigentumsverhältnisse: Wer profitiert wirklich?

Das Grundbuch ist das entscheidende Dokument: Nur wer dort steht, ist rechtlich Eigentümer. Es gibt verschiedene Erwerbsmodelle:

  • Bruchteilsgemeinschaft: Beide Partner werden mit festen Anteilen eingetragen (z. B. 50/50 oder 70/30). Vorteil: Klare Eigentumsverhältnisse, aber Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
  • Alleineigentum: Nur ein Partner steht im Grundbuch, der andere hat keinerlei Ansprüche, auch nicht nach Investitionen.
  • Gesellschaftsmodell (GbR): Die Immobilie gehört einer gemeinsam gegründeten Gesellschaft. Flexibel, aber mit erhöhtem Aufwand und besonderen Haftungsfragen.

Der Beitrag erläutert anhand praxisnaher Beispiele, wie die Wahl der Eigentumsform die Rechte und Pflichten beider Partner beeinflusst und warum klare, schriftliche Vereinbarungen unerlässlich sind.

Finanzierung und Haftung

Oft nehmen beide Partner gemeinsam ein Darlehen auf und haften als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Die Bank kann die gesamte Summe von jedem verlangen, unabhängig von internen Vereinbarungen. Nach einer Trennung bleibt die Haftung bestehen, auch wenn ein Partner auszieht. Der Beitrag empfiehlt dringend, interne Absprachen schriftlich und möglichst notariell zu fixieren – nur so sind Ausgleichsansprüche im Streitfall durchsetzbar.

Partnerschaftsvertrag: Die zentrale Absicherung

Ein individuell gestalteter Partnerschaftsvertrag ist das wichtigste Instrument, um Rechte und Pflichten rund um Eigentum, Finanzierung, Nutzung und Trennung zu regeln. Der Beitrag gibt konkrete Hinweise, welche Punkte geregelt werden sollten:

  • Eigentumsanteile und Finanzierung
  • Nutzung und Verwaltung der Immobilie
  • Regelungen für den Trennungs- und Todesfall
  • Abfindungs- und Ausgleichsansprüche

Alternative Modelle: GbR und Co.

Für Paare mit komplexeren Bedürfnissen, etwa bei mehreren Immobilien oder Vermietung, kann die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sinnvoll sein. Der Beitrag vergleicht Bruchteilsgemeinschaft und GbR übersichtlich in einer Tabelle und erläutert, wie durch Gesellschaftsverträge auch Erb- und Pflichtteilsansprüche geregelt werden können.

Steuerliche Besonderheiten: Teure Fallen vermeiden

Unverheiratete Paare zahlen bei Eigentumsübertragungen untereinander Grunderwerbsteuer und haben bei Schenkungen und Erbschaften nur sehr niedrige Freibeträge. Der Beitrag zeigt Strategien auf, wie sich Steuerlasten durch geschickte Vertragsgestaltung und frühzeitige Planung reduzieren lassen.

Erbrecht und Nachlassplanung: Den Partner absichern

Ohne Testament oder Erbvertrag geht der überlebende Partner im Todesfall leer aus. Der Beitrag betont die Notwendigkeit, rechtzeitig testamentarische Regelungen zu treffen, Pflichtteilsansprüche zu bedenken und steuerliche Auswirkungen zu prüfen. Auch die Absicherung durch Risikolebensversicherungen wird ausführlich behandelt.

Trennung: Was gilt, wenn die Beziehung endet?

Im Fall einer Trennung gibt es für Unverheiratete keine gesetzlichen Regelungen wie den Zugewinnausgleich. Jeder behält, was ihm gehört. Das kann zu Ungleichgewichten führen. Der Beitrag erläutert, wie Teilungsversteigerungen, Nutzungsentschädigungen und Ausgleichsansprüche geregelt werden können, um Streit und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Versicherungsschutz: Risiken absichern

Ein umfassender Versicherungsschutz – insbesondere Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – ist für unverheiratete Paare besonders wichtig, da gesetzliche Schutzmechanismen fehlen. Der Beitrag gibt praxisnahe Tipps zur optimalen Vertragsgestaltung.

Praktische Checkliste und Handlungsempfehlungen

Abgerundet wird der Beitrag durch eine strukturierte Checkliste in vier Phasen: von der Vorbereitung über die Immobiliensuche bis zum Vertragsabschluss und der Nachsorge. So behalten Paare den Überblick und können Schritt für Schritt alle wichtigen Punkte absichern.

Jetzt informieren!

Wenn Sie als unverheiratetes Paar gemeinsam eine Immobilie erwerben möchte, sollten Sie sich nicht auf Romantik und Vertrauen verlassen, sondern rechtzeitig klare, vertragliche Regelungen treffen.

Unser Ratgeber liefert Ihnen umfassende Informationen, praxisnahe Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen, die helfen, teure Fehler zu vermeiden und den Traum vom Eigenheim sicher zu verwirklichen.

Jetzt lesen: Immobilienkauf ohne Trauschein: Worauf unverheiratete Paare unbedingt achten sollten

 


Wenn es konkret wird und Sie einen Immobilienerwerb in Frankfurt am Main anstreben, unterstützen unsere Notare Sie gerne auch persönlich mit kompetenter Beratung, bedarfsgerechter Vertragsvorbereitung und notarieller Beurkundung des Immobilienkaufvertrags.

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