Notarkosten

Beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken fallen zusätzliche Aufwendungen zum Beispiel in Form vom Notarkosten und Grundbuchkosten an.

Um Ihnen einen ersten Anhalt über die Notarkosten zu geben, haben wir ein paar Beispiele für Sie zusammengestellt. Die Berechnung basiert auf den geltenden Gebührensätzen zum Zeitpunkt Juli 2022. Angaben ohne Gewähr.

Zu den Notarkosten kommen neben den Grundbuchkosten häufig noch weitere Kaufnebenkosten hinzu wie weitere Kosten für Makler, Finanzierung etc., die wir an dieser Stelle nicht pauschal bewerten können.


Beispiel 1 – Kauf einer Eigentumswohnung in Frankfurt

Kaufpreis: 350.000 €
Grundschuld:  120.000 €

Nach der Teilungserklärung ist die Zustimmung des Verwalters einzuholen und die Eigentumswohnung ist bei Verkauf unbelastet. Zudem überwacht der Notar die Kaufpreisfälligkeit und stellt den Eigentumsumschreibungsantrag beim Grundbuch erst, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen wurde.

Notarkosten Kaufvertrag Käufer:
Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 21100 Beurkundungsverfahren § 97 Geschäftswert: 350.000,00 €

1.370,00 €

KV 22110 Vollzugsgebühr § 112 Geschäftswert: 350.000,00 €

342,50 €

KV 22200 Betreuungsgebühr § 113 Geschäftswert: 350.000,00 €

342,50 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationsentgelte

20,00 €

Zwischensumme netto

2.075,00 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

394,25 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

2.473,75 €

Notarkosten Grundschuld Käufer:
Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 21200 Beurkundungsverfahren § 53 Geschäftswert: 120.000,00 €

300,00 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

Zwischensumme netto

320,00 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

60,80 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

385,30 €

Je nach Auftrag der finanzierenden Bank kann sich die Gebühr für das Beurkundungsverfahren um 150,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer erhöhen.


Beispiel 2 – Kauf eines 1-2 Familienhauses in Frankfurt

Kaufpreis: 1.100.000 €
Grundschuld: 500.000 €

Der Notar muss die Verzichtserklärung der Gemeinde auf das gesetzliche Vorkaufsrecht einholen. Die Immobilie ist bei Verkauf mit Grundschulden belastet, so dass der Notar auch die entsprechenden Löschungsbewilligungen der Banken einholt. Zudem überwacht der Notar die Kaufpreisfälligkeit und stellt den Eigentumsumschreibungsantrag beim Grundbuch erst, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen wurde.  

 

Notarkosten Kaufvertrag Käufer:
Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 21100 Beurkundungsverfahren § 97 Geschäftswert: 1.100.000,00 €

3.790,00 €

KV 22200 Betreuungsgebühr § 113 Geschäftswert: 1.100.000,00 €

947,50 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationsentgelte

20,00 €

Zwischensumme netto

4.757,50 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

903,93 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

5.665,93 €

Notarkosten Grundschuld Käufer:
Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 21200 Beurkundungsverfahren § 53 Geschäftswert: 500.000,00 €

935,00 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

Zwischensumme netto

955,00 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

181,45 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

1.140,95 €

Je nach Auftrag der finanzierenden Bank kann sich die Gebühr für das Beurkundungsverfahren um 467,50 € netto zzgl. Umsatzsteuer erhöhen.

Notarkosten Kaufvertrag Verkäufer:

Ist das Grundstück noch mit Grundschulden des Verkäufers belastet, hat dieser die Kosten der Lastenfreistellung zu tragen. Er hat daher die diesbezüglich entstehenden Notarkosten für die Einholung der Löschungsunterlagen und den von der Bank dem Notar erteilten Treuhandauftrag (Überwachungsauftrag an Notar, dass die Löschungsunterlagen von dem Notar nur dann beim Grundbuchamt eingereicht werden dürfen, wenn die Bank die angeforderten Kosten für die Darlehensablösung und ggf. Vorfälligkeitsgebühren erhalten hat) sowie die entsprechenden Gerichtskosten für die Löschung im Grundbuch zu tragen.

Im vorliegenden Beispiel fordert die Bank für die Ablösung der Darlehen und Gebühren aus dem Kaufpreis einen Betrag in Höhe von 280.000,00 €.

Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 22110 Vollzugsgebühr § 112 Geschäftswert: 1.100.000,00 €

947,50 €

KV 22201 Treuhandgebühr § 36 Abs. 1 Geschäftswert: 280.000,00 €

292,50 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationsentgelte

20,00 €

Zwischensumme netto

1.260,00 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

239,40 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

1.503,90 €

 


Beispiel 3 – Kauf eines Geschäfts- oder Miethauses in Frankfurt

Kaufpreis: 5.500.000 €
Grundschuld: 2.500.000 €

Der Notar muss die Verzichtserklärung der Gemeinde auf das gesetzliche Vorkaufsrecht einholen. Die Immobilie ist beim Verkauf lastenfrei. Der Notar überwacht die Kaufpreisfälligkeit und stellt den Eigentumsumschreibungsantrag beim Grundbuch erst, wenn ihm die Kaufpreiszahlung nachgewiesen wurde. 

Notarkosten Kaufvertrag Käufer:
Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 21100 Beurkundungsverfahren § 97 Geschäftswert: 5.500.000,00 €

17.050,00,00 €

KV 22200 Betreuungsgebühr § 113 Geschäftswert: 5.500.000,00 €

4.262,50 €

KV 22110 Vollzugsgebühr iVm. 22112 § 112 Geschäftswert: 5.500.000,00 €

50,00 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationsentgelte

20,00 €

Zwischensumme netto

21.382,50 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

4.062,68 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

25.449,68 €

Notarkosten Grundschuld Käufer:
Notarkostenberechnung gem. § 19 GNotKG

KV 21200 Beurkundungsverfahren § 53 Geschäftswert: 2.500.000,00 €

4.135,00 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

Zwischensumme netto

4.155,00 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

789,45 €

KV 32015 sonstige Aufwendungen

4,50 €

Gesamtbetrag

4.948,95 €

Je nach Auftrag der finanzierenden Bank kann sich die Gebühr für das Beurkundungsverfahren um 2.067,50 € netto zzgl. Umsatzsteuer erhöhen.

 

Hinweis zu den Kostenbeispielen

Die oben aufgeführten Beispiele haben wir nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt. Im Einzelfall können dennoch in dem Vertrag weitere Regelungen enthalten sein, die den Wert der Urkunde und damit auch die Notargebühren erhöhen. Auch können bei der Abwicklung des Kaufvertrages nach Beurkundung weitere Tätigkeiten notwendig sein, die ebenfalls weitere Gebühren auslösen können. Es kommt daher in Bezug auf die anfallenden Kosten immer auf den konkreten Einzelfall an. Die Beispiele dienen zur ersten Orientierung. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr.

 

Hinweis zu den Notarkosten

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben und der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher weder Nachlässe geben noch bei einem höheren Zeit-oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen.

Somit sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich. Notare werden regelmäßig dahingehend geprüft, ob sie sich an die gesetzlichen Gebührenvorgaben halten und ordnungsgemäß abrechnen.

In der Regel fallen zudem keine weiteren Gebühren an, wenn sich Mandanten vor einer Beurkundung ausführlich beraten und Entwürfe erstellen lassen. Die dafür entstehenden Kosten sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten, unabhängig davon wie viele Termine und welcher Zeitaufwand tatsächlich zu der Vorbereitung der Beurkundung notwendig waren. Auch ist die Gebühr unabhängig vom tatsächlichen Schwierigkeitsgrad der notariellen Tätigkeit.

Anders ist dies nur bei einer isolierten Beratung. In diesem Fall entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr festsetzen. Hat der Notar einen Entwurf des Vertrages entworfen und es kommt dann doch nicht zu einer Beurkundung, dann sind bereits die vollen Gebühren entstanden, die auch für die Beurkundung der Urkunde entstehen. Nur die weiteren Notargebühren, die dann nach der Beurkundung durch den durchgeführten Vollzug der Urkunde anfallen, sind dann natürlich nicht entstanden und zu zahlen.

Weitere Informationen zu den Notarkosten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer:

https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php