03.11.2022

Das Schenken oder das Vererben von Immobilien könnte ab 2023 teurer werden

Sonja Reiff, Notarin – Stand November 2022

Durch ein bislang wenig beachtetes Gesetz und dessen geplante Änderung könnte das Vererben und Schenken von Immobilien bald deutlich teurer werden. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2022 und die damit verbundene steuerliche Bewertung von Immobilien. Wenn Sie planen, eine Immobilie als Schenkung z. B. an Ihre Kinder zu übertragen, sollten Sie dies beachten und gegebenenfalls schnell handeln.

Die Anpassung des Jahressteuergesetzes 2022 und seine möglichen Folgen für Besteuerung

Das Jahressteuergesetz 2022 befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich Ende des Jahres zustimmen.

Mit diesem Gesetz soll auch eine Anpassung des Bewertungsgesetzes dahin gehend erfolgen, dass die Regelungen zur Bewertung von Immobilien angepasst werden.

Übertragen zum Beispiel Eltern bereits zu Lebzeiten ein Wohnhausgrundstück oder eine Eigentumswohnung an ihre Kinder oder kommt es zum Erbfall und eine Immobilie wird vererbt, dann ist immer die Frage, ob Schenkungs- oder Erbschaftssteuer entsteht.

Kinder haben einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 € nach jedem Elternteil. Erhalten sie daher eine Schenkung oder Erbschaft bis zu einem Wert von 400.000 €, fallen keine Steuern an. Wird der Betrag aber überschritten, fällt Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an.

Gerade wenn die Eltern Eigentümer von einer oder mehreren Immobilien sind, werden die Steuerfreibeträge schnell überschritten. Dann ist es oft sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Immobilien oder Teile von diesen an die Kinder zu übertragen. Vergehen nämlich nach der Schenkung 10 Jahre, entsteht der Steuerfreibetrag erneut und kann noch einmal durch Schenkung oder im Erbfall ausgenutzt werden.

Werden daher Immobilien unentgeltlich oder durch Erbfall übertragen, überprüft das Finanzamt, ob Steuern anfallen. Die Bewertung der Immobilien richtet sich nach dem Bewertungsgesetz.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 soll nun dieses Bewertungsgesetz geändert werden. Experten gehen davon aus, dass dies zu höheren Werten bei der Bewertung von Immobilien führen wird. So werden dann die Steuerfreibeträge bei Immobilienübertragungen schneller überschritten werden und es drohen höhere Steuern.

Die Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen für alle Übertragungen nach dem 31. Dezember 2022 in Kraft treten.

Wenn Sie ohnehin die schenkungsweise Übertragung von Immobilien planen, kann es daher sinnvoll sein, diese noch im Jahr 2022 vorzunehmen.

Gerne beraten Sie unsere Notare in dieser Angelegenheit und kümmern sich um die Beurkundung sowie Erledigung der notwendigen Formalitäten.

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