10.11.2020

Hauskauf und Finanzierung, wenn der Verkäufer selbst noch einen Kredit abbezahlt und eine Grundschuld eingetragen ist

Viele Käufer einer Immobilie nehmen zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit auf. In der Regel wird dies durch den Eintrag einer Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank besichert. Wie kann aber eine Finanzierung erfolgen, wenn für den Verkäufer ebenfalls noch eine Grundschuld auf die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist?

Hierbei spielt der Notar eine ganz entscheidende Rolle: Er ist nicht nur für die Beurkundung des Immobilienkaufvertrages selbst zuständig, sondern stellt auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Grundschuldeinträge und Kreditrückzahlung beim Verkäufer sicher.

In einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage erklärt Notarin Bettina Selzer, wie dies genau abläuft:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/immobilienverkauf-finanzierung-bei-bestehender-grundschuld/