29.08.2023

Immobilienschenkung durch die Eltern: Ehevertrag mit modifiziertem Zugewinnausgleich bietet Rechtssicherheit

Wenn die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen, stehen meist steuerliche Gründe im Vordergrund. Oft soll auch der Verbleib der Immobilie in der Familie dadurch gesichert werden. Dabei ist zu bedenken, dass die in diesem Alter oftmals unverheirateten Kinder noch heiraten werden oder gerade erst geheiratet und noch keinen Ehevertrag geschlossen haben.

Werden den Kindern nun Immobilien übertragen, wird im Rahmen einer möglichen späteren Scheidung beim Zugewinnausgleich gegebenenfalls die Werterhöhung der geschenkten Immobilien berücksichtigt. Diese kann über die Jahre sehr hoch ausfallen. Unter Umständen würde dann ein Verkauf der Immobilie unvermeidbar, um die Zugewinnausgleichsansprüche des Ehegatten zu befriedigen.

Daher ist zu empfehlen, im Vertrag zur Immobilienschenkung eine Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrages mit modifizierter Zugewinngemeinschaft aufzunehmen sowie gegebenenfalls ein Rückforderungsrecht der Eltern im Grundbuch eintragen zu lassen.

So kann der Erhalt der Immobilien in die nächsten Generationen gesichert werden. Das übrige Vermögen kann im Ehevertrag unangetastet bleiben und, wie vom Gesetzgeber gewollt, zwischen den Ehegatten im Fall der Scheidung dem Zugewinnausgleich unterliegen.

Schließlich dienen Eheverträge in erster Linie nicht dazu, einen Ehegatten ungerecht zu benachteiligen. Sie werden dazu genutzt, oftmals ungerechte Ergebnisse, die aufgrund der Sach- und Rechtslage zu erwarten sind, auszugleichen.

Ausführlicher erklären wir Ihnen diesen häufigen Sachverhalt in diesem Fachbeitrag:

Ehevertrag bei Immobilienschenkung durch die Eltern

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