14.07.2020

Warum muss ich bei einem Immobilienkauf einen Notar einschalten und wer trägt die Kosten?

Egal ob Gewerbeimmobilie, Anlageobjekt, Haus oder die Eigentumswohnung: Ist die passende Immobilie endlich gefunden, muss der Immobilienkauf vertraglich fixiert werden. Hierfür gehen Sie zum Notar.

  • Aber wieso wird hierfür ein Notar benötigt?
  • Wer beauftragt den Notar und wer hat seine Kosten zu tragen?
  • Müssen Sie den Kaufvertrag zudem noch von ihrem Anwalt prüfen lassen?

Notarin Bettina Selzer erläutert in einem Fachbeitrag auf der Homepage unseres Notariats, welche Aufgaben der Notar bei Immobiliengeschäften hat und gibt Hinweise, worauf Immobilienkäufer bei der Beauftragung des Notars besonders achten sollten.

So ist es sehr wichtig, dass Käufer und Verkäufer alle wesentlichen Detailfragen geklärt haben, bevor sie die Erstellung des Immobilienkaufvertrages beauftragen. Die überwiegenden Notarkosten entstehen nämlich bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten, nicht erst bei Beurkundung.

Da der Notar ein öffentliches Amt innehat, muss er die Notargebühren auch berechnen, wenn ein Verkauf nicht zustande kommt. Er hat hier keinen Ermessensspielraum.

Zum Glück platzen Kaufverträge, nachdem der Notar beauftragt worden ist, nicht sehr häufig. Immobilienkäufer sollten diese Möglichkeit dennoch berücksichtigen.

Anhand einer geeigneten Checkliste zum Immobilienkauf können Sie beispielsweise prüfen, ob Sie sich mit dem anderen Urkundenbeteiligten wirklich über alle wichtigen Punkte einig sind, bevor Sie den Entwurf der Verkaufsurkunde beauftragen.

Den ausführlichen Fachartikel können Sie hier einsehen:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/warum-muss-ich-bei-einem-immobilienkauf-einen-notar-einschalten-und-wer-traegt-die-kosten/