Von Sonja Reiff, Notarin
Wenn Sie Immobilien besitzen, ist es häufig sinnvoll, schon zu Lebzeiten Teile oder ganze Immobilien an die Kinder oder Enkel zu übertragen. So können Sie die recht hohen Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie mehrfach in Anspruch nehmen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Diese eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten.